Was braucht es für Open Data?

Unsere Kriterien

Mit 25% der Gesamtpunktzahl wurde dem Rechtsanspruch auf Open Data ein großer Teil des Rankings gewidmet. Hintergrund ist, dass selbst bei bestehenden rechtlichen Pflichten zur Veröffentlichung zum Beispiel auf Bundesebene über den §12a des E-Government-Gesetzes, in der Praxis dieser Pflicht nicht nachgekommen wird. Der weitere Rechtsrahmen, sei es über ein eigenes Gesetz, einen Paragraphen im E-Government-Gesetz oder eine Verrechtlichung von Open Data in einem Transparenzgesetz sollte möglichst wenig pauschale Ausnahmebestände enthalten und gegen Unterlaufen und Aufweichung geschützt formuliert sein. Der Status quo von verfügbaren Open Data wird mit insgesamt 30% bewertet - hier gilt der Fokus der möglichst automatisierten Datenbereitstellung und einem aktuellen, offenem und qualitativ hochwertigen Datenstand. Unter Ausstattung wird vor allem auf die vorhandene institutionalisierte Datenkultur geblickt, so dass Daten nicht nur händisch für Dritte bereitgestellt werden, sondern auch der eigene Nutzen offener Daten erfasst wird. Die Dokumentation des parlamentarischen Geschehens in den Bundesländern wird in der letzten Kategorie explizit untersucht, weil die Veröffentlichung diese wichtigen Daten teilweise zu wünschen übrig lässt.

Gemeinsam ergeben die Bewertungen für die verschiedenen Bereiche die mögliche Höchstpunktzahl von 100.

Rechts­anspruch auf Open Data (25 Punkte)

Aus den Open-Data-Gesetzen in Deutschland ergibt sich bislang kein Anspruch auf die Bereitstellung von Open Data, teilweise wird dieser sogar explizit ausgeschlossen. Ein subjektiv-öffentliches Recht auf Bereitstellung von Daten kann jedoch als Umsetzungsmotor dienen, um die notwendige IT- und Dateninfrastruktur für eine automatisierte Bereitstellung von Open Data zu schaffen – daher wird dieser Kategorie ein hoher Wert zuteil. Einige Bundesländer haben bereits Ansprüche auf die Veröffentlichung von Informationen in Transparenzgesetzen verankert, die aber hinter einem allgemeingültigen Anspruch auf Open Data zurückbleiben.

Rechts­rahmen (30 Punkte)

Bundesländer regeln die Veröffentlichung von Open Data unterschiedlich – teilweise finden E-Government-Gesetze, eigene Open-Data-Gesetze, Verordnungen oder Abschnitte in Transparenzgesetzen Anwendung. Dabei wird der Umfang von Ausnahmen und Bereitstellungspflichten sowie die angewendeten Definitionen für die bereitzustellenden Informationen bewertet. Als Grundlage dienen die gängigen 10 Kriterien der Sunlight Foundation und die Open Definition der Open Knowledge Foundation.

Daten­portal (15 Punkte)

Ein Portal allein bedeutet nicht, dass qualitativ hochwertige Daten automatisiert bereitgestellt werden. Dennoch können anhand des Vorhandenseins eines Portals und der Ausgestaltung der Portalfunktionen Hinweise über die Auseinandersetzung mit dem Thema Open Data im jeweiligen Bundesland gewonnen werden. Angelehnt an den Open Data Maturity Bericht der Europäischen Union wird vor allem die Möglichkeit des automatisierten Bereitstellens und Abrufens von Daten bewertet.

Daten­realität (15 Punkte)

Die bloße Anzahl an offenen Datensätzen in einem Bundesland hat nur eine geringe Aussagekraft. Stattdessen wird in dieser Kategorie danach bewertet, wie aktuell, wie frei nutzbar und wie verlinkt die Daten der jeweiligen Bundesländer sind. Als Grundlage dienen dabei die Distributionen der Daten aus dem Jahr 2023 (Stichtag für die Betrachtung ist Datenbestand vom 15. März 2024 bei GovData), die über SPARQL beim Portal GovData abgerufen werden können. Ein Klick auf die jeweilige Kategorie führt direkt zu SPARQL-Presets auf GovData, so dass die Abfrage der Daten gut nachvollzogen werden kann.

Ausstattung (10 Punkte)

Wie Open Data in die Anwendung kommen, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören auch die Rahmenbedingungen – gibt es Unterstützungsangebote für Behörden, gesetzlich verpflichtende Open-Data-Beauftragte bei Behörden und einen Austausch mit Ehrenamtlichen oder weiteren Datennutzenden?

Parlaments­dokumentation (5 Punkte)

Ein Unterthema ist die Dokumentation der einzelnen Landesparlamente, die die politische Willensbildung sichtbar machen. Analog zu den anderen Kategorien wird hier darauf geschaut, wie es um Maschinenlesbarkeit, Aktualität und automatisiertes Abrufen und Bereitstellen steht. Dieser Erhebung liegen Daten mit Stand Februar 2024 zugrunde, die inhaltlich in einem Artikel bei netzpolitik.org zum Stand der Parlamentsdokumentationen eingeordnet wurden.