Gesamt | 52 % |
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Rechtsanspruch auf Open Data | 0 % |
Rechtsrahmen | 67 % |
Datenportal | 80 % |
Datenrealität | 80 % |
Ausstattung | 80 % |
Parlamentsdokumentation | 0 % |
Schleswig-Holstein bleibt an der Spitze des Rankings: Als Teil des Nationalen Aktionsplans Open Government Partnership plant das Land, umfassender auf Linked Open Data zu setzen. Für das Jahr 2025 ist im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit dem Land Berlin die Veröffentlichung der Haushaltsdaten als LOD vorgesehen. Hervorzuheben ist ein Programm, mit dem sich Kommunen und Landesbehörden Schnittstellen für Fachverfahren und eine Anbindung ans Landesportal zur automatisierten Datenlieferung fördern lassen können. Das größte Manko bleibt jedoch der Ausschluss der Kommunen von der Bereitstellung im Landesgesetz sowie das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Open Data. Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst die besten Rahmenbedingungen wenig nützen, wenn sich einzelne Behörden folgenlos querstellen können.
Quelle: §2 Abs. 2 ODaG
Details: Ein Anspruch auf Bereitstellung unbearbeiteter Daten wird durch das Gesetz nicht begründet
Kriterienbeschreibung: Es gibt einen Rechtsanspruch auf Open Data. Ein subjektiv einklagbarer Rechtsanspruch kann dazu beitragen, die notwendige IT- und Dateninfrastruktur für eine automatisierte Bereitstellung von Open Data zu schaffen – und damit Transparenz zu fördern und Verwaltungsdigitalisierung voranbringen. In der Kategorie gibt es fünf Punkte, falls sich zumindest ein Anspruch auf die Veröffentlichung von Informationen in bestimmten Dateiformaten aus dem Rechtsrahmen (z.B. Transparenzgesetz) ergibt.
Quellen: EGovG (2022[2009]) , ODaG (2022)
Details: Open-Data-Gesetz
Kriterienbeschreibung: Es gibt eine gesetzliche Regelung für Open Data oder ein Transparenzgesetz mit einem umfassenden Informationsanspruch, der auch Open Data beinhaltet. Ein Punkt, wenn zumindest einzelne Aspekte offener Daten erwähnt werden. Null Punkte gibt es, falls Open Data nicht im Rechtsrahmen verankert ist.
Quelle: §7 ODaG
Details: alle vier Jahre
Kriterienbeschreibung: Es gibt mindestens alle zwei Jahre Evaluationen über den Fortschritt von Open Data bzw. über die Umsetzung eines Open-Data-Gesetzes im Land. Bei größeren zeitlichen Abständen wird ein Punkt abgezogen.
Quelle: §2 Abs. 1 ODaG
Details: Träger der öffentlichen Verwaltung können, Landesbehörden sollen veröffentlichen
Kriterienbeschreibung: Die Definition der bereitstellenden Behörden sollte so weit wie möglich gefasst werden. Es gibt drei Punkte, wenn alle Behörden des Landes einschließlich der Kommunen und Gemeinden (Bezirke oder Äquivalent in Stadtstaaten bzw. die gesamte Bundesverwaltung auf Bundesebene) einbezogen werden.
Quelle: keine Erwähnung
Details: nicht explizit
Kriterienbeschreibung: Sind Anstalten, Körperschaften, Stiftungen und Unternehmen der öffentlichen Hand explizit zur Veröffentlichung verpflichtet? Es gibt Abzüge, wenn Institutionen fehlen oder nur bestimmte Anstalten enthalten sind.
Quelle: §2 Abs. 3, Satz 8 ODaG
Details: soweit die Bereitstellung nicht die Forschungsfreiheit beeinträchtigt würde
Kriterienbeschreibung: Daten aus Forschung und Wissenschaft, die an öffentlichen Einrichtungen erhoben werden, sollten ebenfalls veröffentlicht werden. Zwei Punkte gibt es, wenn Forschungsdaten erwähnt sind oder nicht explizit ausgenommen werden. Abzüge für Einschränkungen.
Quelle: §2 Abs. 1, Sätze a-c ODaG
Details: Parlament; Justiz, Landesrechnungshof
Kriterienbeschreibung: Es sollte keine spezifischen Ausnahmen für bereitstellende Behörden geben. Für bis zu drei Ausnahmen wird ein Punkt abgezogen, für mehr Ausnahmen werden zwei Punkte abgezogen.
Quelle: §2 Abs. 3 Sätze 1-11 ODaG
Details: Einschränkungen aus IFG; Betriebsgeheimnise; Informationen über gentechnische Anlagen; Informationen über den Schutz kerntechnischer Anlagen
Kriterienbeschreibung: Pauschale Ausschlusskriterien, die gegen eine Veröffentlichung von Daten sprechen, sollten so gering wie möglich gehalten werden. Ein Punkt Abzug, wenn nur personenbezogene Daten und Urheberrechte pauschal ausgeschlossen werden; zwei Punkte Abzug, wenn darüber hinaus weitere Kriterien vorliegen.
Quelle: §3 ODaG
Kriterienbeschreibung: Ein Katalog der in maschinenlesbarer Form zu veröffentlichenden Informationen zeigt besonders relevante Themenfelder auf und bietet Behörden Orientierung, welche Daten unbedingt zur Verfügung gestellt werden müssen. Ein Punkt Abzug für Einschränkungen oder wenn die Regelung sich nur auf Informationen bezieht, die unter ein Transparenzgesetz fallen.
Quelle: §3 Abs. 2 ODaG
Details: Unbearbeitete Daten, bzw. alle nicht schützenswerten, digitalen Daten
Kriterienbeschreibung: Die Definition der bereitzustellenden Informationen umfasst alle Informationen, die sich aus der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben ergeben oder Rohdaten aus der Verwaltungstätigkeit darstellen.
Quelle: §3 Abs. 2 ODaG
Kriterienbeschreibung: Die Definition der bereitzustellenden Informationen umfasst auch Daten, die im Auftrag Dritter erhoben wurden.
Quelle: §5 Abs. 1 ODaG
Kriterienbeschreibung: Die Informationen müssen in einem offenen Format oder in einem offenen Standard veröffentlicht werden.
Quelle: §5 Abs. 1 ODaG
Kriterienbeschreibung: Die Informationen müssen in einem maschinenlesbaren Format veröffentlicht werden.
Quelle: §5 Abs. 1 ODaG
Details: Bei dynamischen Daten müssen auch "Zwischenstände als Massendownload bereitgestellt werden"
Kriterienbeschreibung: Die Informationen sollen unverzüglich aktuell gehalten werden, nachvollziehbar durch Metadaten.
Quelle: §1 Abs. 2 ODaG
Kriterienbeschreibung: Die Informationen sollen dauerhaft bereitgestellt werden.
Quelle: §5 Abs. 1 ODaG
Details: Gemeinfrei, andernfalls unbeschränkt unter freier Lizenz. Keine landesspezifischen Lizenzen
Kriterienbeschreibung: Die Informationen sind gemeinfrei oder werden unter freien Lizenzen zur Verfügung gestellt.
Quelle: §4 Abs. 2 ODaG
Details: Das Open-Data-Portal soll mit anderen Portalen, die offene Daten bereitstellen, verknüpft werden und eine offene Schnittstelle enthalten
Kriterienbeschreibung: Die Informationen sind über eine offene, dokumentierte Schnittstelle (API) zugänglich.
Quelle: §4 Abs. 2 ODaG
Kriterienbeschreibung: Der Zugang zu den Informationen erfolgt ohne Login oder Registrierungspflicht.
Quelle: §4 Abs. 2 ODaG
Kriterienbeschreibung: Für den Zugang fallen keine Nutzungsgebühren an – sowohl die private als auch die kommerzielle Nutzung ist kostenlos.
Quelle: Open-Data Schleswig Holstein
Kriterienbeschreibung: Es gibt ein zentrales Open-Data-Portal für das Bundesland. Abzüge, wenn es nur ein Transparenzportal gibt, auf dem überwiegend Dokumente oder nicht maschinenlesbare Informationen veröffentlicht werden. Auf Bundesebene wird berücksichtigt, ob es eine zentrale datenliefernde Stelle gibt.
Quelle: Schnittstellenbeschreibung
Kriterienbeschreibung: Das Portal verfügt über Schnittstellen für zuliefernde Stellen im Land. Die Seitenbetreibenden machen die Schnittstellen explizit bekannt und bieten umfassende Informationen auf dem Portal über Wege der Bereitstellung an. Abzüge gibt es, wenn Schnittstellen vorhanden sind, aber keine explizite Hilfestellung gegeben wird.
Quelle: API-Dokumentation
Kriterienbeschreibung: Es gibt eine diskriminierungsfreie Schnittstelle (API) mit umfassender Dokumentation. Abzüge für Registrierungspflicht oder fehlende Dokumentation.
Quelle: nicht vorhanden
Kriterienbeschreibung: Linked Open Data erleichtert die Weiterverwendung von Daten und ihre Verknüpfung mit anderen Informationen. Bietet das Portal die Möglichkeit, Metadaten über eine SPARQL-Schnittstelle abzufragen?
Quelle: mehr als ein 25 Prozent des Datenbestands aktualisiert
Details: Für den Vergleichszeitraum 2024 wurden 27,53% auf das Gesamtdatenvorkommen bezogen neu erstellt oder bearbeitet (7990 von 29020)
Kriterienbeschreibung: Die bereitgestellten Daten sollten so aktuell wie möglich sein und regelmäßig bereitgestellt werden. Volle Punktzahl, wenn im Vergleich zur Gesamtheit im vergangenen Jahr mindestens 25 Prozent der Datensätze aktualisiert oder neu erstellt wurden. Zwei Punkte werden vergeben, wenn überhaupt Daten erstellt oder aktualisiert worden sind. Für das Ranking wurde der Datenstand für das Kalenderjahr 2024 zum Stichtag 15. Januar 2025 abgerufen.
Quelle: es wurden Linked Data veröffentlicht
Details: Für den Vergleichszeitraum 2024 wurden 0,14% der neu erstellten Datensätze in einem Linked-Data-Format veröffentlicht (8 von 5641)
Kriterienbeschreibung: Die Qualität der Daten beeinflusst maßgeblich, inwieweit sie sinnvoll weiterverwendet werden können und wie hoch der Aufwand für ihre Nutzung ist. Informationen, die als Linked Open Data bereitgestellt werden, bieten eine Vielzahl von Verknüpfungs- und Integrationsmöglichkeiten. Volle Punktzahl, wenn ein Drittel der im vergangenen Jahr neu erstellten Datensätze in einem Linked-Data-Format auf GovData verfügbar sind. Zwei Punkte, wenn zumindest überhaupt Linked Data bereitgestellt wurden. Für das Ranking wurde der Datenstand für das Kalenderjahr 2024 zum Stichtag 15. Januar 2025 abgerufen.
Quelle: mehr als zwei Drittel der aktualisierten Daten steht unter freier Lizenz
Details: Für den Vergleichszeitraum 2024 wurden 97,42% der aktualisierten oder neuen Datensätze mit Zero bzw. BY-Lizenz versehen oder waren lizenzfrei (7784 von 7990)
Kriterienbeschreibung: Angemessene und freie Nutzungsbedingungen sind für die Weiterverwendung von Daten unerlässlich. Neben der privaten Nutzung sollte auch die kommerzielle Nutzung der Daten uneingeschränkt möglich sein, am besten über eine Creative Commons BY-Lizenz oder Zero-Lizenz bei GovData. Die volle Punktzahl wird erreicht, wenn im Vorjahr mindestens zwei Drittel der neu erstellten oder aktualisierten Daten unter einer dieser Lizenzen zur Verfügung gestellt wurden. Zwei Punkte werden vergeben, wenn mindestens die Hälfte der Daten unter einer Zero- oder BY-Lizenz steht, bzw. als lizenzfreie amtlichen Werke nach §5 Abs. 1 UrhG. Für das Ranking wurde der Datenstand für das Kalenderjahr 2024 zum Stichtag 15. Januar 2025 abgerufen.
Quelle: es wurden HVD veröffentlicht
Details: Für den Vergleichszeitraum 2024 gab es 20 Hochwertige Datensätze aus 3 verschiedenen Kategorien, auf dem Landesportal werden HVD nicht extra deklariert
Kriterienbeschreibung: Seit dem 9. Juni 2024 ist die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, hochwertige Daten (High Value Datasets - HVD) unter Einhaltung bestimmter Kriterien zur Verfügung zu stellen. Grundlage dafür ist eine Durchführungsverordnung der EU. Mehr zu den genauen Definitionen und Anforderungen an HVD gibt es zum Beispiel in diesem FAQ von GovData. Einen Punkt gibt es, wenn in den Metadaten als HVD deklarierte Daten bei GovData verfügbar sind. Einen weiteren Punkt gibt es, wenn Daten aus mindestens drei HVD-Kategorien vorhanden sind. Die vollen drei Punkte gibt es, wenn zudem die HVD in den jeweilligen Landesportalen auch als solche deklariert auffindbar sind. Für das Ranking wurde der Datenstand für das Kalenderjahr 2024 zum Stichtag 15. Januar 2025 abgerufen.
Quelle: nicht vorhanden
Kriterienbeschreibung: Open-Data-Beauftragte können ein Faktor für die Verbreitung und Förderung von Open Data in einer Behörde sein. Sie sind die ersten Ansprechpartner:innen sowohl für die Seite der Datennutzenden als auch der Datenbereitstellenden und können zu einem nachhaltigen Datenmanagement beitragen. Dafür ist es wichtig, dass sie über ausreichende Ressourcen verfügen. Beauftragte, die eine Stunde pro Woche zur Verfügung haben, können dieser Aufgabe nicht gerecht werden. Volle Punktzahl, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung von Beauftragten besteht; ein Punkt Abzug, wenn nicht alle verpflichteten Behörden Beauftragte benennen müssen.
Quelle: §4 Abs. 4,5 ODaG
Details: Open Data Leitstelle
Kriterienbeschreibung: Eine zentrale Beratungs- oder Informationsstelle für Open Data kann eine wichtige Anlaufstelle insbesondere für Fachabteilungen sein, die bisher wenig mit Open Data in Berührung gekommen sind. Voraussetzung dafür ist, dass ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen und die Hürden für die Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen möglichst niedrig sind. Ein Punkt wird abgezogen, wenn es keine gesetzliche Grundlage für bereits bestehende Open-Data-Informationsstellen gibt.
Quelle: Open Data Leitstelle
Details: Open-Data-Leistelle mit Projekten u.a. im aktuellen [4. NAP OGP](https://www.open-government-deutschland.de/opengov-de/ogp/aktionsplaene-und-berichte/4-nap/oeffentlich-bereitgestellte-daten-als-linked-open-data-verpflichtung-schleswig-holstein--2225528?view=)
Kriterienbeschreibung: Neben Beauftragten und einer Beratungsstelle sollte es Raum für Datenprojekte innerhalb der Verwaltung oder in enger Anbindung an bestehende Strukturen geben. Um einen nachhaltigen Strukturwandel zu unterstützen, könnte sich eine solche Stelle für die automatisierte Datenbereitstellung einsetzen und Möglichkeiten aufzeigen, wie die Verwaltung selbst ihre eigenen Daten besser nutzen kann. Diese Aufgabe kann z.B. auch zusätzlich zum gesetzlichen Auftrag von einer Open-Data-Informationsstelle wahrgenommen werden.
Quellen: PM über Förderung von OD-Anbindung von Kommunen , Richtlinie im Wortlaut
Details: Förderprogramm für die Erweiterung von bestehenden und neuen Fachverfahren um Schnittstellen zur automatisierten Datenlieferung
Kriterienbeschreibung: Bei Kommunen und nachgeordneten Behörden liegt oft ein großer Teil des öffentlichen Datenschatzes. Bislang sind aber gerade diese Institutionen häufig von Bereitstellungspflichten ausgenommen. In dieser Kategorie werden daher Unterstützungsangebote bewertet, die sich konkret an Kommunen oder Behörden richten, die nicht unmittelbar gesetzlich zur Bereitstellung von Daten verpflichtet sind. Mögliche Unterstützungsangebote reichen von technischem Support bis hin zu Möglichkeiten, eigene Open-Data-Präsenzen auf dem Datenportal einzurichten. Zwei Punkte, wenn diese Angebote nachvollziehbar sind.
Quelle: exemplarisch Digitale Woche Kiel
Details: Teilnahme an Barcamps und gemeinsame Workshops mit der Community
Kriterienbeschreibung: Der Austausch zwischen der datenbereitstellenden und datennutzenden Seite ist Teil des Open-Data-Ökosystems. In dieser Kategorie wird berücksichtigt, ob es Formate gibt, in denen der Dialog aktiv angeboten wird, z.B. über Veranstaltungen zum Open Data Day, Newsletter oder die Möglichkeit, Anwendungsfälle zu präsentieren. Zwei Punkte werden vergeben, wenn es neben Webaktivitäten auch gemeinsame Veranstaltungen mit der Community gibt.
Quelle: keine API
Kriterienbeschreibung: Für den automatisierten Datenabruf und für Anwendungen, die auf Parlamentsdaten basieren, sind offene Programmierschnittstellen erforderlich. Dies ist in vielen anderen Bereichen bereits Standard und sollte auch für Parlamentsdaten gelten. Für Barrieren wie API-Keys gibt es einen Punkt Abzug.
Quelle: keine maschinenlesbare Protokolle
Kriterienbeschreibung: Die Protokolle sind das Dokument, in dem sich die politische Willensbildung im Parlament zeigt. Sie sollten in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden, damit sie leichter durchsucht und analysiert werden können.
Quelle: Veröffentlichung dauert länger als eine Woche
Kriterienbeschreibung: Aktuelle Analysen und inhaltliche Auseinandersetzungen mit den Plenardebatten können nur gelingen, wenn die Protokolle auch zeitnah nach dem Sitzungstermin veröffentlicht werden. Ein Punkt, wenn das Plenarprotokoll in einer vorläufigen oder endgültigen Fassung innerhalb einer Woche nach der Sitzung veröffentlicht wird. Für das Ranking wurden die jeweiligen Parlamentsdokumentationen der Bundesländer befragt und die vorhandenen Daten in ihren Portalen stichprobenhaft betrachtet. Stichtag der Erhebung war der 15. Mai 2025.