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Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wird die Bereitstellung offener Daten in einem E-Government-Gesetz und einer eigenen Open-Data-Verordnung geregelt. Neben diesem vergleichsweise umfassenden Regelwerk ist vor allem das Portal hervorzuheben, das weiteren Stellen die automatisierte Datenbereitstellung ermöglicht und über eine beschriebene Entwicklerschnittstelle verfügt. Darüber hinaus sieht das Gesetz Open-Data-Beauftragte für die Landesministerien vor – wie sich dies in der Praxis niederschlägt, kann allerdings nicht beurteilt werden. Trotz dieser vielversprechenden Rahmenbedingungen bleibt das Land Nordrhein-Westfalen bei den aktuell an GovData gelieferten Daten hinter den Erwartungen zurück.

Rechtsanspruch auf Open Data0 von 25 Punkten

Rechtsrahmen17 von 30 Punkten

Datenportal12 von 15 Punkten

Datenrealität4 von 15 Punkten

Ausstattung5 von 10 Punkten

Parlamentsdokumentation1 von 5 Punkten