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Bayern

Analog zu Informationsfreiheit und Transarenz ist in Bayern das Thema Open Data nicht im Rechtsrahmen verankert. Lediglich im Digitalgesetz gibt es einen kurzen Paragrafen zu offenen Daten. Aktuell fehlt es damit noch an den Basics – von einem Anspruch auf Verwaltungstransparenz ganz zu schweigen. Ungeachtet dessen hat die Open-Data-Bereitstellung des Freistaats Bayern in den letzten zwei Jahren etwas an Fahrt gewonnen: Mit open.bydata gibt es ein neues Open-Data-Portal, das automatisiertes Bereitstellen und Abrufen von Daten ermöglicht. Zudem ist das competence center im Aufbau, das die Infrastruktur für das Datenteilen verbessern und Kommunen auf dem Weg begleiten möchte. Positiv herauszustellen ist, dass die bayerische Parlamentsdokumentation Plenarprotokolle häufig noch am selben Tag veröffentlicht – allerdings fehlen auch in Bayern eine Schnittstelle und Parlamentsinformationen in maschinenlesbaren Formaten.

Rechtsanspruch auf Open Data0 von 25 Punkten

Rechtsrahmen2 von 30 Punkten

Datenportal15 von 15 Punkten

Datenrealität12 von 15 Punkten

Ausstattung5 von 10 Punkten

Parlamentsdokumentation1 von 5 Punkten