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Bayern

Analog zu Informationsfreiheit und Transparenz ist in Bayern das Thema Open Data weiterhin kaum im Rechtsrahmen verankert. Lediglich im Digitalgesetz steht ein kurzer Paragraph zu offenen Daten. Neben Niedersachsen ist Bayern das letzte Land ohne ein IFG-Gesetz – von einem Anspruch auf Verwaltungstransparenz ganz zu schweigen. Ungeachtet dessen hat die Open-Data-Bereitstellung des Freistaats Bayern an Fahrt gewonnen: Mit open.bydata gibt es ein Open-Data-Portal, das erfreulicherweise nun auch im Land Brandenburg nachgenutzt wird. Dort können Kommunen ebenfalls mit einer eigenen Präsenz Daten veröffentlichen, das competence center der byte berät sie dabei. Positiv herauszustellen ist ein weiteres Kooperationsprojekt zwischen Bayern und GovData, mit dem die Erfassung von Metadaten und der Veröffentlichungsprozess von Daten erleichtert werden soll.

Rechtsanspruch auf Open Data0 von 25 Punkten

Rechtsrahmen2 von 30 Punkten

Datenportal15 von 15 Punkten

Datenrealität13 von 15 Punkten

Ausstattung5 von 10 Punkten

Parlamentsdokumentation1 von 5 Punkten