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Auf dem Papier liest sich der Rechtsrahmen des Bundes zum Thema Open Data vielversprechend: §12a EGovG beinhaltet eine objektiv-rechtliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten, und laut Absatz 11 muss die Bundesregierung dem Bundestag alle zwei Jahre über Fortschritte in Sachen Open Data berichten. In der Praxis bleibt das Nicht-Veröffentlichen von Daten jedoch folgenlos für Behörden und die Pflicht ohne einen Rechtsanspruch zahnlos; der letzte Fortschrittsbericht zu offenen Daten erschien entgegen des vorgesehenen Turnus im Jahr 2019.

Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität ist kein Alleinstellungsmerkmal des Bundes, jedoch könnte ein subjektiv einklagbarer Rechtsanspruch auf Open Data, wie er im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehen ist, Vorbildcharakter haben. Das Abschneiden beim Ranking des Bundes in den Kategorien Datenportal und Datenrealität ist darauf zurückzuführen, dass es aktuell keine einheitliche Stelle gibt, über die alle Daten aus der Bundesverwaltung an GovData geliefert werden. Dementsprechend wurden die Kategorien Datenrealität und Datenportal im vorliegenden Ranking mit null Punkten bewertet.

Positiv ist die Parlamentsdokumentation hervorzuheben, die vorläufige Plenarprotokolle oft noch am selben Tag veröffentlicht und maschinenlesbare Informationen über eine Programmierschnittstelle bereitstellt.

Rechtsanspruch auf Open Data0 von 25 Punkten

Rechtsrahmen16 von 30 Punkten

Datenportal0 von 15 Punkten

Datenrealität0 von 15 Punkten

Ausstattung7 von 10 Punkten

Parlamentsdokumentation4 von 5 Punkten