Wappen von Bund

Bund

Der Rechtsrahmen des Bundes zum Thema Open Data liest sich auf dem Papier vielversprechend: § 12a EGovG beinhaltet eine objektiv-rechtliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten und gemäß Absatz 11 muss die Bundesregierung dem Bundestag alle zwei Jahre über Fortschritte in Sachen Open Data berichten. In der Praxis bleibt das Nicht-Veröffentlichen von Daten jedoch ohne Folgen für Behörden und die Pflicht ist ohne einen Rechtsanspruch zahnlos. Im Februar 2025 ist zum ersten Mal seit 2019 ein Fortschrittsbericht erschienen, der den Status quo bei Bundesbehörden schonungslos aufzeigt. Dem Bericht zufolge kommen Behörden ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nach und es fehlt an Kompetenz und Verständnis für Open Data – gerade auch auf der Führungsebene.

Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität ist zwar kein Alleinstellungsmerkmal des Bundes, ein subjektiv einklagbarer Rechtsanspruch auf Open Data, wie er im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen war und sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag wiederfindet, könnte jedoch Vorbildcharakter haben. Es bleibt auch abzuwarten, wie die neue Regierung mit den Datenlaboren der Bundesministerien umgeht, die an vielen Orten gerade erst ihre Arbeit aufgenommen haben.

Das Abschneiden des Bundes im Ranking in den Kategorien „Datenportal” und „Datenrealität” ist darauf zurückzuführen, dass es aktuell keine einheitliche Stelle gibt, über die alle Daten aus der Bundesverwaltung an GovData geliefert werden. Dementsprechend wurden die Kategorien Datenrealität und Datenportal im vorliegenden Ranking mit null Punkten bewertet.

Positiv ist weiter die Parlamentsdokumentation hervorzuheben, die im Gegensatz zur den Pendants auf Landesebene vorläufige Plenarprotokolle oft noch am selben Tag veröffentlicht und maschinenlesbare Informationen über eine Programmierschnittstelle bereitstellt.

Rechtsanspruch auf Open Data0 von 25 Punkten

Rechtsrahmen16 von 30 Punkten

Datenportal0 von 15 Punkten

Datenrealität0 von 15 Punkten

Ausstattung8 von 10 Punkten

Parlamentsdokumentation4 von 5 Punkten